Vergütung/Erstattung der Behandlungskosten

Erstanamnese: (ca. 1 ½ – 2 Std) 120,- – 140,-    Kinder 100,-

Folgetermine:   (ca. 50-60 Minuten) 60,-            Kinder 50,-

Die private Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH)
Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. die Therapie-Gebühren, die Privaten Zusatzversicherungen erstatten einen gewissen Betrag pro Jahr (zwischen 500 und 1000 Euro) bei relativ geringen Beitragszahlungen.
Auch die Private „Beihilfe“ erstattet einen Großteil der Therapiekosten.